Ein „Rote‑Hand‑Brief“ wird in Deutschland von pharmazeutischen Unternehmen verschickt, und zwar in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesoberbehörden (vor allem BfArM und Paul‑Ehrlich‑Institut).

Wer genau verschickt Rote‑Hand‑Briefe?

  • Verantwortlich sind die pharmazeutischen Unternehmen , also die Hersteller bzw. Zulassungsinhaber des jeweiligen Arzneimittels.
  • Sie handeln dabei nicht allein , sondern in Absprache mit den zuständigen Behörden (BfArM oder PEI), die Inhalt und Versand mitprüfen und genehmigen.
  • Häufig erstellt der „Originator“ (also der Hersteller mit den meisten Daten zu dem Wirkstoff) den ersten Entwurf des Rote‑Hand‑Briefes, der dann mit anderen betroffenen Firmen abgestimmt wird.

Kurz gesagt: Formal verschickt der Hersteller den Rote‑Hand‑Brief, aber Inhalt, Form und Verteilerkreis sind durch Gesetz und Behördenvorgaben streng geregelt.

Was ist ein Rote‑Hand‑Brief überhaupt?

  • Es handelt sich um ein Informationsschreiben zur Arzneimittelsicherheit , das Ärzte, Apotheker und andere Fachkreise über neue, bedeutsame Risiken, Qualitätsmängel oder wichtige Änderungen informiert.
  • Die Briefe tragen das Symbol einer roten Hand mit der Aufschrift „Wichtige Mitteilung über ein Arzneimittel“ auf Umschlag und Briefbogen – daher der Name.
  • Inhaltlich geht es immer um ernste Sicherheitsfragen: neue Nebenwirkungen, Kontraindikationen, Dosierungsanpassungen, Rückrufe einzelner Chargen usw.

Wie läuft der Versand ab?

  • Der Hersteller erstellt mit den Behörden abgestimmt den Text, oft unter hohem Zeitdruck, wenn ein Sicherheitsproblem akut ist.
  • Danach wird der Brief (klassisch per Post, zunehmend aber auch elektronisch) an die betroffenen Fachkreise wie verschreibende Ärztinnen/Ärzte und Apotheken verschickt.
  • Ziel ist, möglichst schnell und einheitlich über das Risiko und die nötigen Maßnahmen zu informieren.

Wichtig: Rote‑Hand‑Briefe sind keine Werbung, sondern müssen sachlich, neutral und sicherheitsorientiert formuliert sein.

TL;DR:
Auf die Frage „wer verschickt Rote‑Hand‑Briefe?“ lautet die Antwort: pharmazeutische Unternehmen bzw. Arzneimittelhersteller – aber immer in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesoberbehörden (BfArM/PEI), nach gesetzlichen Vorgaben und mit klar definiertem Verteiler an medizinische Fachkreise.

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