wie hoch ist die erbschaftssteuer
Die Höhe der Erbschaftssteuer in Deutschland variiert stark je nach
Verwandtschaftsgrad und Erbschaftswert.
Ab 2026 gelten weiterhin die etablierten Sätze von 7% bis 50%, wobei enge
Familienmitglieder niedrigere Steuerklassen nutzen können. Freibeträge
schützen Teile des Vermögens vor Besteuerung, was die tatsächliche Belastung
oft senkt.
Steuerklassen und Sätze
Die Erbschaftssteuer teilt Erben in drei Klassen ein, basierend auf dem Verwandtschaftsgrad – eine Regelung, die seit Jahren stabil ist und auch 2026 gilt.
- Klasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel): 7% bis 30%, mit den niedrigsten Sätzen für hohe Werte bis 26 Mio. Euro.
- Klasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 15% bis 43%.
- Klasse III (Fremde, Freunde): Höchste Sätze bis 50%.
Tabelle der Steuersätze (nach Übersteigung des Freibetrags):
| Erbwert über Freibetrag | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
| bis 300.000 € | 11% | 20% | 30% |
| bis 6 Mio. € | 19% | 30% | 30% |
| über 26 Mio. € | 30% | 43% | 50% |
Freibeträge im Detail
Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag, der alle 10 Jahre erneuert werden kann – bei Erbschaften zählt der volle Betrag einmalig.
- Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €.
- Kinder/Enkel (Eltern verstorben): 400.000 €.
- Enkel (Eltern lebend): 200.000 €.
- Eltern/Großeltern: 100.000 €.
- Geschwister/Fremde: 20.000 €.
Beispielrechnung: Ein Kind erbt 550.000 €. Nach Abzug der 400.000 € Freibetrags bleiben 150.000 €, besteuert mit 11% – ergibt 16.500 € Steuer. Solche Szenarien zeigen, wie Freibeträge die Praxis mildern.
Aktuelle Trends 2026
Trotz Debatten im Bundestag (z. B. abgelehnte Anträge höherer Sätze Ende 2025)
bleiben die Regeln stabil, aber das Bundesverfassungsgericht könnte 2026
entscheiden.
Eine DIW-Studie schlägt vor, Vergünstigungen zu kürzen, um Milliarden mehr
einzunehmen – doch Flat-Tax-Ideen (z. B. 15%) stoßen auf Widerstand von
Familienunternehmen.
Zitat aus Fachdiskussion: "Wird 2026 das Jahr der Wahrheit bei der Erbschaftssteuer?" – Experten erwarten Modelldebatten, keine radikalen Änderungen.
Tipps zur Vermeidung
Frühe Planung lohnt sich: Nutzen Sie Nießbrauch, Schenkungen zu Lebzeiten oder Familienheime (teilweise steuerfrei).
- Schenkungen erneuern Freibeträge alle 10 Jahre.
- Testamente optimieren die Klasse.
- Beratung einholen, da Immobilien oft begünstigt werden.
TL;DR: Erbschaftssteuer beträgt 7–50%, abhängig von Klasse und Wert über Freibetrag (bis 500.000 € steuerfrei). Keine großen Neuerungen 2026 erwartet, aber Gerichtsentscheid möglich.
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