In Österreich gibt es rechtlich keine eigentliche Mindestpension , sondern eine einkommensabhängige Ausgleichszulage , die sehr niedrige Pensionen auf bestimmte Richtsätze anhebt. Für 2026 liegt dieses „Mindestniveau“ für Alleinstehende bei rund 1.308 Euro brutto pro Monat und für Ehepaare bzw. Partner im gemeinsamen Haushalt bei rund 2.064 Euro brutto pro Monat.

Begriff: „Mindestpension“

  • Offiziell spricht das Gesetz von einer Ausgleichszulage , nicht von „Mindestpension“.
  • Die Ausgleichszulage stockt Ihre tatsächliche Pension auf, wenn Ihr gesamtes anrechenbares Einkommen unter dem jeweiligen Richtsatz liegt.

Höhe 2025 und 2026

  • Für 2025 beträgt der Richtsatz für Alleinstehende 1.273,99 Euro, für Paare/Partner im gemeinsamen Haushalt 2.009,85 Euro brutto im Monat.
  • Mit dem Anpassungsfaktor von 1,027 ergibt sich für 2026 ein voraussichtliches Niveau von etwa 1.308 Euro (Alleinstehende) und etwa 2.064 Euro (Paare).

Erhöhter Richtsatz bei langer Versicherungsdauer

  • Wer mindestens 30 bzw. 40 Beitragsjahre hat, bekommt einen höheren Richtsatz („Ausgleichszulagenbonus“).
  • Für 40 Versicherungsjahre liegen die Richtsätze 2026 bei etwa 1.700,76 Euro für Alleinstehende und 2.295,69 Euro für Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften.

Wichtige Voraussetzungen

  • Anspruch besteht nur, wenn man rechtmäßig in Österreich lebt und das gesamte monatliche Einkommen (Pension plus andere anrechenbare Einkünfte) unter dem Richtsatz liegt.
  • Die Ausgleichszulage muss im Rahmen des Pensionsverfahrens bzw. bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beantragt und bei Änderungen der Einkommenssituation neu geprüft werden.

TL;DR:
Die oft so genannte „Mindestpension“ in Österreich ist die Ausgleichszulage: 2026 voraussichtlich ca. 1.308 Euro für Alleinstehende und ca. 2.064 Euro für Paare, mit höheren Sätzen bei langer Versicherungsdauer.

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