In Deutschland gibt es keine einheitliche Antwort „alle X Stunden“, aber es gilt: Schnee muss so oft geräumt werden, dass Wege verkehrssicher bleiben und die örtlichen Räumpflichten eingehalten werden.

Gesetzliche Grundregeln

  • In den meisten Kommunen gilt eine Räum- und Streupflicht etwa zwischen 7–20/22 Uhr (am Wochenende oft etwas später), sobald Glätte oder Schnee die Benutzung von Gehwegen gefährlich macht.
  • Verantwortlich sind in der Regel die Anwohner bzw. Mieter, wenn dies im Mietvertrag übertragen wurde.
  • Wer nicht oder zu spät räumt, riskiert Haftung bei Stürzen und ggf. Bußgelder.

Wie oft bei anhaltendem Schneefall?

  • Bei dauerhaftem Schneefall wird verlangt, „in angemessenen Abständen“ zu räumen, nicht permanent – üblich ist mehrmals am Tag, z.B. morgens und nachmittags/abends.
  • Gerichte und Städte betonen, dass niemand ununterbrochen schippen muss, aber gefährliche Schnee- und Eisschichten dürfen sich nicht über längere Zeit aufbauen.
  • Praktisch bewährt: alle paar Stunden nachsehen und bei erkennbar rutschigen Stellen oder mehreren Zentimetern Neuschnee nachräumen.

Sinnvolle Faustregeln für den Alltag

  • Vor Arbeitsbeginn einmal räumen (z.B. zwischen 7–8 Uhr), damit Fußweg und Haustür sicher erreichbar sind.
  • Nachmittags oder abends noch einmal, wenn tagsüber viel gefallen ist oder der Schnee festgetreten wurde.
  • Bei starkem Schneefall lieber öfter kleine Mengen schieben (alle 2–4 Stunden), statt einmal am Ende eine schwere, vereiste Masse bewegen zu müssen.

Worauf du konkret achten solltest

  • Gehweg so breit freihalten, dass zwei Personen aneinander vorbeikommen (oft ca. 1–1,5 m; genaue Breite steht häufig in der örtlichen Satzung).
  • Kreuzungsbereiche, Einfahrten und Zugänge zu Mülltonnen/Briefkasten mit bedenken, weil diese Bereiche oft kritisch für Stürze sind.
  • Nach Tauwetter und erneutem Frost kontrollieren, ob sich Eis gebildet hat, und dann streuen (Sand, Splitt, abstumpfende Mittel – vielerorts sind reine Salznutzungen eingeschränkt).

Kurzantwort in einem Satz

Du musst Schnee so oft schippen, wie es nötig ist, um im gesetzlich vorgegebenen Zeitraum sichere Gehwege zu gewährleisten – bei normalem Schneefall meist ein- bis zweimal täglich, bei starkem Schneefall in kürzeren Abständen, aber ohne Dauer-Schipp-Pflicht.