Schnee muss so oft geräumt werden, dass Gehwege im vorgeschriebenen Zeitfenster durchgehend sicher begehbar sind – bei anhaltendem Schneefall also in kurzen Abständen auch mehrmals am Tag. Ein einmaliges Schneeschippen am Morgen reicht deshalb oft nicht aus, wenn es weiterschneit oder sich Glatteis bildet.

Grundregel: Durchgehend sicherer Gehweg

  • In vielen Gemeinden gilt: werktags muss der Gehweg ab etwa 7 Uhr, sonn- und feiertags je nach Ort ab 8–9 Uhr geräumt und gestreut sein.
  • Diese Pflicht besteht in der Regel bis etwa 20–22 Uhr, der Weg soll in dieser Zeitspanne ohne Rutschgefahr nutzbar bleiben.

Wie oft räumen bei Schneefall?

  • Bei anhaltendem Schneefall oder gefrierendem Regen reicht ein einmaliger Winterdienst morgens nicht; es sind mehrere Räum- und Streuintervalle am Tag nötig.
  • Die Maßnahmen müssen „so oft wie für die Sicherheit notwendig“ wiederholt werden, also immer dann, wenn es wieder glatt oder stark verschneit ist.

Besonderheiten und Ausnahmen

  • Schneit es so stark, dass der Gehweg sofort wieder zuschneit, muss nicht permanent geschippt werden; sobald es nachlässt, ist aber unverzüglich zu räumen und ggf. zu streuen.
  • Wird ein bereits gereinigter Gehweg etwa durch den Schneepflug wieder zugeschoben, muss der abgelagerte Schnee erneut entfernt werden.

Regionale Unterschiede & Praxis-Tipps

  • Die genauen Uhrzeiten und Details regelt jede Gemeinde selbst; ein Blick in die örtliche Straßenreinigungssatzung oder beim Ordnungsamt schafft Klarheit.
  • Wer selbst nicht räumen kann (Alter, Krankheit, Abwesenheit), muss für Ersatz sorgen – z.B. Nachbarn oder einen professionellen Winterdienst beauftragen.

Kurz gesagt: „Wie oft muss Schnee geräumt werden?“ – So oft, wie es nötig ist, damit im gesetzlichen Zeitfenster niemand auf Ihrem Gehweg stürzt.