In Deutschland muss Schnee in der Regel werktags bis spätestens etwa 7 Uhr morgens geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen meist bis 8 oder 9 Uhr, damit Gehwege sicher begehbar sind. Gültig ist die Räum- und Streupflicht typischerweise bis etwa 20 Uhr abends, wobei Kommunen die genauen Zeiten in ihren Satzungen festlegen. Entscheidend ist immer, dass Gehwege während dieser Zeiten verkehrssicher sind, was bei anhaltendem Schneefall mehrmaliges Räumen und Streuen bedeuten kann.