wie viel prozent braucht ein bürgermeister bei der wahl
In Deutschland gibt es keine einheitliche Prozentzahl für ganz Deutschland – wie viele Prozent ein Bürgermeister bei der Wahl braucht, hängt vom Bundesland und vom jeweiligen Kommunalwahlgesetz ab.
Kurzantwort
In den meisten Bundesländern gilt:
- Im ersten Wahlgang braucht ein Bürgermeister die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, also mehr als 50%.
- Bekommt das niemand, gibt es oft eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten; dort reicht dann in der Regel die einfache Mehrheit (wer mehr Stimmen hat, gewinnt – auch wenn das weniger als 50% der Wahlberechtigten sind).
Wichtige Grundprinzipien
- „Mehrheit der gültigen Stimmen “ heißt: Es geht um die abgegebenen, gültigen Stimmzettel, nicht um alle Wahlberechtigten.
- Wegen niedriger Wahlbeteiligung kann ein Bürgermeister faktisch mit deutlich unter 50% der Wahlberechtigten im Amt sein, obwohl er eine Mehrheit der Wählerstimmen hat.
Ein Beispiel: Hat eine Stadt 100.000 Wahlberechtigte, wählen aber nur 40.000, und der Sieger bekommt 21.000 Stimmen, dann hat er zwar eine Mehrheit der gültigen Stimmen, aber nur gut ein Fünftel aller Wahlberechtigten hinter sich.
Unterschiede nach Bundesland (vereinfacht)
Typische Modelle in den Ländern (Details variieren, aber grob so):
- Viele Länder (z.B. Bayern, Baden‑Württemberg, NRW, Rheinland‑Pfalz):
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1. Wahlgang: absolute Mehrheit der gültigen Stimmen nötig. - Kein Kandidat über 50%: Stichwahl zwischen den beiden besten.
- Stichwahl: einfache Mehrheit reicht.
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- Einzelne Länder haben oder hatten Sonderregeln:
- Teilweise Mindestbeteiligung oder Mindestanteil an allen Wahlberechtigten (z.B. mindestens 15% der Wahlberechtigten müssen den Sieger gewählt haben).
* Fällt diese Hürde, wählt in manchen Fällen der Gemeinderat den Bürgermeister.
Wenn du mir dein Bundesland oder deine Stadt nennst, kann ich dir die dort geltende Regelung genauer in einfachen Worten erklären. Information gathered from public forums or data available on the internet and portrayed here.