wo ist der 6.1. ein feiertag

Der 6. Januar (Heilige Drei Könige / Epiphanias) ist in Deutschland nur in einigen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag: in Baden‑Württemberg, Bayern und Sachsen‑Anhalt.
In welchen Bundesländern ist der 6.1. Feiertag?
- Baden‑Württemberg: Heilige Drei Könige ist gesetzlicher Feiertag.
- Bayern: Ebenfalls gesetzlicher Feiertag am 6. Januar.
- Sachsen‑Anhalt: Heilige Drei Könige ist hier ebenfalls arbeitsfrei.
In allen anderen Bundesländern (z.B. NRW, Hessen, Niedersachsen, Berlin) ist der 6.1. ein normaler Arbeitstag, auch wenn es kirchliche Gottesdienste gibt.
Hintergrund zum Datum 6. Januar
- Der 6. Januar ist der christliche Feiertag „Heilige Drei Könige“ bzw. „Erscheinung des Herrn“ (Epiphanias). Viele katholische Regionen pflegen an diesem Tag besondere Bräuche wie Sternsinger‑Aktionen.
- In Deutschland haben nur einige überwiegend katholische Bundesländer diesen Tag als gesetzlichen Feiertag übernommen, daher die Unterschiede zwischen den Regionen.
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