Die Nebelschlussleuchte darf in Deutschland nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt, und dann sind maximal 50 km/h erlaubt.

Ab wann Nebelschlussleuchte?

  • Die Nebelschlussleuchte ist nur bei „starkem Nebel“ zulässig, das heißt: Sichtweite unter 50 m (z.B. nur noch einen Leitpfosten sehen).
  • In dieser Situation darfst du laut StVO höchstens 50 km/h fahren, auch auf Autobahnen.
  • Bessert sich die Sicht (mehr als 50 m), muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden, sonst blendest du den nachfolgenden Verkehr und riskierst ein Bußgeld.

Wichtige Praxis-Tipps

  • Nutze bei leichtem Nebel, Regen oder Schneefall nur Abblendlicht, nicht die Nebelschlussleuchte.
  • Merke dir als Faustregel: Nur wenn du den Abstand der Leitpfosten (meist 50 m) kaum noch erkennen kannst, ist die Nebelschlussleuchte passend.
  • Dauerhaft eingeschaltete Nebelschlussleuchte bei normaler Sicht wird oft als sehr störend empfunden und kann geahndet werden.

TL;DR: „Ab wann Nebelschlussleuchte?“ – Erst bei Sicht unter 50 m und dann nur bis 50 km/h, danach sofort wieder aus.

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