nebelschlussleuchte wann einschalten
Die Nebelschlussleuchte darfst du in Deutschland nur einschalten, wenn die Sichtweite durch Nebel unter 50 Metern liegt; sonst muss sie aus bleiben.
Gesetzliche Regel: Wann einschalten?
- Einschalten nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 Metern, geregelt in § 17 Abs. 3 StVO.
- Als Orientierung: Auf Autobahnen stehen Leitpfosten in etwa 50-Meter-Abständen; siehst du nur noch den nächsten Pfosten, ist die Grenze erreicht.
- Es gibt keine generelle Pflicht, die Nebelschlussleuchte zu benutzen, auch wenn die Sicht unter 50 Meter fällt; erlaubt ist es aber dann.
Wichtig: Wann ausschalten?
- Sobald die Sicht wieder deutlich über 50 Meter geht, musst du die Nebelschlussleuchte ausschalten, weil das grelle rote Licht andere Fahrer stark blendet.
- Die Leuchte darf nur in Kombination mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern brennen, nicht zusammen mit reinem Tagfahrlicht.
Typische Fehler und Folgen
- Dauerhaft eingeschaltete Nebelschlussleuchte bei normaler Sicht gilt als verbotswidrige Nutzung und kann Verwarn- oder Bußgelder nach sich ziehen (typisch 20–35 Euro, je nach Gefährdung oder Sachschaden).
- In Foren beschweren sich viele Nutzer darüber, dass andere ihre Nebelschlussleuchte bei leichtem Regen oder normalem Wetter unnötig anlassen, was als starke Blendung empfunden wird.
Extra-Hinweis für die Praxis
- Unter 50 Metern Sicht gilt zusätzlich: nicht schneller als 50 km/h fahren, auch unabhängig davon, ob du die Nebelschlussleuchte einschaltest.
- Die Nebelschlussleuchte darfst du auch innerorts benutzen, wenn die Sicht wirklich unter 50 Meter fällt, musst sie dann aber ebenso sofort wieder ausschalten, sobald es klarer wird.
Kurzfassung: Nebelschlussleuchte nur bei dichtem Nebel unter 50 Metern Sicht an, bei besserer Sicht sofort wieder aus – sonst blendest du andere und riskierst ein Verwarngeld.