Die Nebelschlussleuchte darfst du in Deutschland nur einschalten, wenn durch Nebel die Sichtweite auf unter 50 m reduziert ist. Dann gilt außerdem: maximal 50 km/h fahren.

Gesetzliche Grundlage

  • Laut § 53d StVZO ist der Einsatz nur bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel erlaubt.
  • Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist deine Geschwindigkeit auf höchstens 50 km/h zu begrenzen, auch auf der Autobahn.

Konkrete Merkhilfen

  • Leitpfosten an der Landstraße stehen meist im Abstand von etwa 50 m; sie helfen beim Abschätzen der Sichtweite.
  • Sie ist für dichten Nebel gedacht, nicht für „bisschen Regen“, Niesel oder normalen Schneefall, da sie andere sonst stark blendet.

Wann wieder ausschalten?

  • Sobald du wieder weiter als ca. 50 m sehen kannst, musst du die Nebelschlussleuchte ausschalten, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden.
  • Fährst du im Nebel im dichten Kolonnenverkehr und jemand direkt hinter dir hängt, ist der Zweck (gesehen werden) erfüllt – dann sollte sie ebenfalls wieder aus.

Typische Fehler im Alltag

  • Viele Fahrer schalten die Nebelschlussleuchte schon bei normalem Regen oder leichtem Nebel ein und blenden damit massiv den Hintermann.
  • Häufig wird sie versehentlich zusammen mit den Nebelscheinwerfern aktiviert, weil der Lichtschalter weitergedreht wird, als nötig.

Kurz-Merksatz: Nebelschlussleuchte nur bei Nebel unter 50 m Sicht und dann max. 50 km/h – sonst auslassen.