nebelschlussleuchte wann
Die Nebelschlussleuchte darfst du in Deutschland nur einschalten, wenn durch Nebel die Sichtweite auf unter 50 m reduziert ist. Dann gilt außerdem: maximal 50 km/h fahren.
Gesetzliche Grundlage
- Laut § 53d StVZO ist der Einsatz nur bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel erlaubt.
- Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist deine Geschwindigkeit auf höchstens 50 km/h zu begrenzen, auch auf der Autobahn.
Konkrete Merkhilfen
- Leitpfosten an der Landstraße stehen meist im Abstand von etwa 50 m; sie helfen beim Abschätzen der Sichtweite.
- Sie ist für dichten Nebel gedacht, nicht für „bisschen Regen“, Niesel oder normalen Schneefall, da sie andere sonst stark blendet.
Wann wieder ausschalten?
- Sobald du wieder weiter als ca. 50 m sehen kannst, musst du die Nebelschlussleuchte ausschalten, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden.
- Fährst du im Nebel im dichten Kolonnenverkehr und jemand direkt hinter dir hängt, ist der Zweck (gesehen werden) erfüllt – dann sollte sie ebenfalls wieder aus.
Typische Fehler im Alltag
- Viele Fahrer schalten die Nebelschlussleuchte schon bei normalem Regen oder leichtem Nebel ein und blenden damit massiv den Hintermann.
- Häufig wird sie versehentlich zusammen mit den Nebelscheinwerfern aktiviert, weil der Lichtschalter weitergedreht wird, als nötig.
Kurz-Merksatz: Nebelschlussleuchte nur bei Nebel unter 50 m Sicht und dann max. 50 km/h – sonst auslassen.