in welcher zeit darf geböllert werden
In Deutschland darf an Silvester offiziell nur in einem klar begrenzten Zeitraum geböllert werden: grundsätzlich vom 31. Dezember ab 0:00 Uhr bis zum
- Januar um 24:00 Uhr, wobei Städte und Gemeinden oft engere Zeitfenster (z. B. 18–3 Uhr) festlegen.
Grundregel für ganz Deutschland
- Feuerwerk der Kategorie F2 (klassische Böller, Raketen, Batterien) ist ohne Sondergenehmigung nur vom 31.12. bis 1.1. erlaubt.
- Viele Informationen nennen ausdrücklich: Zünden ist von 31. Dezember, 0:00 Uhr, bis 1. Januar, 24:00 Uhr zulässig.
Spielraum der Städte und Gemeinden
- Kommunen dürfen eigene, kürzere Zeitfenster festlegen, etwa „nur von 18:00 bis 02:00 Uhr“, um Lärm und Einsätze für Polizei und Rettung zu begrenzen.
- In vielen aktuellen Regelübersichten wird ausdrücklich empfohlen, die örtlichen Hinweise (z. B. Stadt-Webseite, Ordnungsamt) zu prüfen, weil Zeiten je nach Ort variieren können.
Wo trotz erlaubter Zeit nicht geböllert werden darf
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Fachwerkhäusern) besteht meist ein generelles Feuerwerksverbot.
- Viele Städte richten zusätzlich Böllerverbotszonen ein, etwa in historischen Innenstädten oder an zentralen Plätzen mit großen Menschenmengen.
Aktueller Jahreswechsel (Beispiel 2025/2026)
- Für den Jahreswechsel 2025/2026 wird erneut darauf hingewiesen, dass das Verschießen von Silvesterraketen nur vom 31. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026 zulässig ist.
- Innenministerien und Polizei mahnen dabei verstärkt zu Rücksicht wegen Lärmschutz, Verletzungsgefahr und Überlastung von Notaufnahmen.
Was du praktisch tun solltest
- Vorher auf der Webseite deiner Stadt/Gemeinde nachsehen, ob es ein konkretes Zeitfenster (z. B. 19–1 Uhr) und spezielle Verbotszonen gibt.
- Nur zugelassenes Feuerwerk mit CE-Zeichen und Registriernummer verwenden und erst ab 18 Jahren Feuerwerk der Kategorie F2 zünden.