In Deutschland darf an Silvester offiziell nur in einem klar begrenzten Zeitraum geböllert werden: grundsätzlich vom 31. Dezember ab 0:00 Uhr bis zum

  1. Januar um 24:00 Uhr, wobei Städte und Gemeinden oft engere Zeitfenster (z. B. 18–3 Uhr) festlegen.

Grundregel für ganz Deutschland

  • Feuerwerk der Kategorie F2 (klassische Böller, Raketen, Batterien) ist ohne Sondergenehmigung nur vom 31.12. bis 1.1. erlaubt.
  • Viele Informationen nennen ausdrücklich: Zünden ist von 31. Dezember, 0:00 Uhr, bis 1. Januar, 24:00 Uhr zulässig.

Spielraum der Städte und Gemeinden

  • Kommunen dürfen eigene, kürzere Zeitfenster festlegen, etwa „nur von 18:00 bis 02:00 Uhr“, um Lärm und Einsätze für Polizei und Rettung zu begrenzen.
  • In vielen aktuellen Regelübersichten wird ausdrücklich empfohlen, die örtlichen Hinweise (z. B. Stadt-Webseite, Ordnungsamt) zu prüfen, weil Zeiten je nach Ort variieren können.

Wo trotz erlaubter Zeit nicht geböllert werden darf

  • In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Fachwerkhäusern) besteht meist ein generelles Feuerwerksverbot.
  • Viele Städte richten zusätzlich Böllerverbotszonen ein, etwa in historischen Innenstädten oder an zentralen Plätzen mit großen Menschenmengen.

Aktueller Jahreswechsel (Beispiel 2025/2026)

  • Für den Jahreswechsel 2025/2026 wird erneut darauf hingewiesen, dass das Verschießen von Silvesterraketen nur vom 31. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026 zulässig ist.
  • Innenministerien und Polizei mahnen dabei verstärkt zu Rücksicht wegen Lärmschutz, Verletzungsgefahr und Überlastung von Notaufnahmen.

Was du praktisch tun solltest

  • Vorher auf der Webseite deiner Stadt/Gemeinde nachsehen, ob es ein konkretes Zeitfenster (z. B. 19–1 Uhr) und spezielle Verbotszonen gibt.
  • Nur zugelassenes Feuerwerk mit CE-Zeichen und Registriernummer verwenden und erst ab 18 Jahren Feuerwerk der Kategorie F2 zünden.