Am Aschermittwoch gilt (vor allem für Katholikinnen und Katholiken) vor allem eins: kein Fleisch von warmblütigen Tieren und nur begrenzt essen (Fasten).

Kurzantwort: Was darf man am Aschermittwoch nicht essen?

  • Fleisch von warmblütigen Tieren:
    • Rind, Schwein, Lamm, Kalb, Wild
    • Geflügel wie Huhn, Pute, Ente, Gans
  • Produkte, in denen Fleisch „echt“ enthalten ist:
    • Wurst, Schinken, Speck, Leberkäse, Fleisch-Frikadellen
  • Suppen/Soßen aus Fleisch:
    • Fleischbrühe, Rinder- oder Hühnersuppe, Soßen mit Bratensaft oder Speck

Zusätzlich:

  • Nur ein volles Mahl und zwei kleinere, die zusammen nicht einem vollen Mahl entsprechen (klassische katholische Fastenregel für Erwachsene).

Was ist trotzdem erlaubt?

  • Fisch und andere „kaltblütige“ Tiere (z.B. Fisch, Meeresfrüchte).
  • Eier, Milchprodukte (Käse, Joghurt, Butter), Brot, Getreide, Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte.
  • Getränke wie Wasser, Saft, Kaffee, Tee sind normalerweise kein Problem.

Ein typisches Aschermittwochs-Essen im deutschsprachigen Raum ist z.B. Fisch mit Kartoffeln und Salat , also bewusst einfach und ohne Fleisch.

Gilt das für alle?

  • Diese Regeln gelten offiziell für praktizierende Katholikinnen und Katholiken (ab ca. 14 Jahren Abstinenz, 18–59 Fasten, mit Ausnahmen z.B. bei Krankheit oder Schwangerschaft).
  • Wer nicht religiös ist, „darf“ natürlich alles essen – es ist eine freiwillige religiöse Praxis.

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    „Was darf man am Aschermittwoch nicht essen? Überblick über katholische Regeln: Kein Fleisch, einfache Mahlzeiten, was erlaubt und was traditionell gegessen wird.“

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