was ist die tentativ liste

Eine Tentativliste ist im UNESCO-Kontext die offizielle „Vorschlagsliste“ eines Staates für mögliche zukünftige Welterbestätten.
Kurz erklärt
- Jeder Staat, der die UNESCO-Welterbekonvention unterschrieben hat, führt eine eigene Tentativliste.
- Auf dieser Liste stehen Kultur- und Naturgüter, die das Land in den nächsten Jahren offiziell als UNESCO-Welterbe nominieren könnte.
- Eine Stätte muss in der Regel zuerst auf der Tentativliste stehen, bevor sie überhaupt zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen werden darf.
Wozu dient die Tentativliste?
- Sie ist so etwas wie eine Vorauswahl oder ein Fahrplan: Der Staat signalisiert, welche Orte er langfristig für welterbewürdig hält.
- Fachgremien können diese Vorschläge prüfen, bewerten und priorisieren, bevor ein offizieller Antrag an die UNESCO gestellt wird.
- Das hilft, die begrenzte Zahl an Nominierungen pro Jahr besser zu planen (oft nur eine pro Staat und Jahr).
Beispiel Deutschland
- In Deutschland werden die Vorschläge der Bundesländer gesammelt und zu einer einheitlichen deutschen Tentativliste zusammengeführt, koordiniert durch die Kulturministerkonferenz.
- Auf der aktuellen deutschen Tentativliste stehen z.B. Orte wie die „Waldsiedlung Zehlendorf – Erweiterung der Siedlungen der Berliner Moderne“ oder das „Grüne Band“.
Kurzfassung am Ende:
Die Tentativliste ist also die offizielle nationale Vorliste von Kultur-
und Naturstätten, die ein Staat in Zukunft als UNESCO-Welterbe nominieren
möchte – eine Art „Warteliste“ für mögliche Welterbestätten.
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