Eine Tentativliste ist im UNESCO-Kontext die offizielle „Vorschlagsliste“ eines Staates für mögliche zukünftige Welterbestätten.

Kurz erklärt

  • Jeder Staat, der die UNESCO-Welterbekonvention unterschrieben hat, führt eine eigene Tentativliste.
  • Auf dieser Liste stehen Kultur- und Naturgüter, die das Land in den nächsten Jahren offiziell als UNESCO-Welterbe nominieren könnte.
  • Eine Stätte muss in der Regel zuerst auf der Tentativliste stehen, bevor sie überhaupt zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen werden darf.

Wozu dient die Tentativliste?

  • Sie ist so etwas wie eine Vorauswahl oder ein Fahrplan: Der Staat signalisiert, welche Orte er langfristig für welterbewürdig hält.
  • Fachgremien können diese Vorschläge prüfen, bewerten und priorisieren, bevor ein offizieller Antrag an die UNESCO gestellt wird.
  • Das hilft, die begrenzte Zahl an Nominierungen pro Jahr besser zu planen (oft nur eine pro Staat und Jahr).

Beispiel Deutschland

  • In Deutschland werden die Vorschläge der Bundesländer gesammelt und zu einer einheitlichen deutschen Tentativliste zusammengeführt, koordiniert durch die Kulturministerkonferenz.
  • Auf der aktuellen deutschen Tentativliste stehen z.B. Orte wie die „Waldsiedlung Zehlendorf – Erweiterung der Siedlungen der Berliner Moderne“ oder das „Grüne Band“.

Kurzfassung am Ende:
Die Tentativliste ist also die offizielle nationale Vorliste von Kultur- und Naturstätten, die ein Staat in Zukunft als UNESCO-Welterbe nominieren möchte – eine Art „Warteliste“ für mögliche Welterbestätten.

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