Die sogenannte „Tentativliste“ (meist im Zusammenhang mit der UNESCO‐Welterbekonvention verwendet) enthält eine Art Vorliste der Kultur- und Naturgüter eines Staates, die dieser in den kommenden Jahren offiziell für die Welterbeliste nominieren könnte.

Was genau steht auf der Tentativliste?

  • Eine Bestandsaufnahme der wichtigsten potenziellen Welterbestätten eines Landes (z.B. historische Altstädte, Kulturlandschaften, Nationalparks).
  • Zu jedem Objekt in der Regel Kurzbeschreibungen , Begründungen zur außergewöhnlichen universellen Bedeutung und Hinweise, warum es die UNESCO‐Kriterien voraussichtlich erfüllt.
  • Häufig auch Angaben zu Lage, Schutzstatus, geplanter Zeitperspektive für eine mögliche Nominierung (z.B. innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre).

Wozu dient diese Liste?

  • Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Objekt überhaupt offiziell zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen werden kann; ohne vorherige Aufnahme auf die Tentativliste keine Nominierung.
  • Sie dient dem Staat als Planungsinstrument , um systematisch zu entscheiden, welche Stätten wann vorbereitet und eingereicht werden.
  • Für die UNESCO bietet sie einen Ausblick auf künftige Nominierungen und hilft, Unterstützung und Fachberatung für diese Kandidaten vorzubereiten.

Kurz gesagt: Die Tentativliste enthält die von einem Staat ausgewählten, potenziellen Welterbekandidaten – samt Begründung, warum sie später einmal als UNESCO‐Welterbe vorgeschlagen werden sollen.

Information gathered from public forums or data available on the internet and portrayed here.