was enthält die sogenannte tentativ liste
Die sogenannte „Tentativliste“ (meist im Zusammenhang mit der UNESCO‐Welterbekonvention verwendet) enthält eine Art Vorliste der Kultur- und Naturgüter eines Staates, die dieser in den kommenden Jahren offiziell für die Welterbeliste nominieren könnte.
Was genau steht auf der Tentativliste?
- Eine Bestandsaufnahme der wichtigsten potenziellen Welterbestätten eines Landes (z.B. historische Altstädte, Kulturlandschaften, Nationalparks).
- Zu jedem Objekt in der Regel Kurzbeschreibungen , Begründungen zur außergewöhnlichen universellen Bedeutung und Hinweise, warum es die UNESCO‐Kriterien voraussichtlich erfüllt.
- Häufig auch Angaben zu Lage, Schutzstatus, geplanter Zeitperspektive für eine mögliche Nominierung (z.B. innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre).
Wozu dient diese Liste?
- Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Objekt überhaupt offiziell zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen werden kann; ohne vorherige Aufnahme auf die Tentativliste keine Nominierung.
- Sie dient dem Staat als Planungsinstrument , um systematisch zu entscheiden, welche Stätten wann vorbereitet und eingereicht werden.
- Für die UNESCO bietet sie einen Ausblick auf künftige Nominierungen und hilft, Unterstützung und Fachberatung für diese Kandidaten vorzubereiten.
Kurz gesagt: Die Tentativliste enthält die von einem Staat ausgewählten, potenziellen Welterbekandidaten – samt Begründung, warum sie später einmal als UNESCO‐Welterbe vorgeschlagen werden sollen.
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