Der deutsche Bundespräsident kann direkt hintereinander nur einmal wiedergewählt werden, hat also maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten.

Amtszeit des Bundespräsidenten

  • Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre.
  • Das Grundgesetz (Artikel 54 Absatz 2) legt fest: „Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“
  • Damit sind zwei unmittelbare Amtszeiten hintereinander möglich (insgesamt also bis zu zehn Jahre am Stück).

Mehr als zwei Amtszeiten?

  • Juristisch wird überwiegend vertreten, dass eine spätere Wiederwahl theoretisch möglich wäre, wenn zwischenzeitlich eine andere Person Bundespräsident war.
  • Praktisch gilt ein solches Hin-und-her-Modell aber als sehr unrealistisch und ist bisher nie vorgekommen.

Kurzantwort für „wie oft kann der Bundespräsident wiedergewählt werden?“

  • Direkt hintereinander: nur einmal.
  • Insgesamt denkbar (mit Unterbrechung): mehr als zwei Amtszeiten, solange nie mehr als zwei unmittelbar aufeinander folgen.

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