In Deutschland kann ein Bundespräsident höchstens zweimal unmittelbar hintereinander gewählt werden, also maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten zu je fünf Jahren (insgesamt 10 Jahre am Stück).

Gesetzliche Grundlage

  • Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre.
  • Eine direkte Wiederwahl ist nur einmal zulässig, also höchstens zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten.

Bedeutet das eine Lebens-Obergrenze?

  • Das Grundgesetz begrenzt ausdrücklich nur die aufeinanderfolgenden Amtszeiten.
  • In der Praxis wird davon ausgegangen, dass zwei Amtszeiten (10 Jahre) die faktische Obergrenze bilden, auch wenn ein späteres Comeback theoretisch diskutiert wird.

Vergleich zu bekannten Bundespräsidenten

  • Joachim Gauck trat nur für eine Amtszeit an und kandidierte nicht erneut.
  • Frank-Walter Steinmeier wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt und nutzt damit die maximal zulässige unmittelbare Wiederwahl aus.

Kurzantwort für Foren / „Quick Scoop“

Wie oft kann man Bundespräsident werden?
In Deutschland darf dieselbe Person höchstens zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten Bundespräsident sein, jede dauert fünf Jahre – also maximal 10 Jahre am Stück.

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